Rechtsprechung
BGH, 03.02.1998 - XI ZR 213/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Rechtsanwalts - Nichtzulassung der Revision wegen Nichteinhaltung der Begründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63
Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf …
Auszug aus BGH, 03.02.1998 - XI ZR 213/97
Diese Vorschrift hat nicht den Sinn, einer Partei die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ohne Vorschußzahlung oder sonstige Honorarsicherung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780); der beigeordnete Rechtsanwalt kann nach § 78 c Abs. 2 ZPO die Übernahme der Vertretung von einer Vorschußzahlung abhängig machen.
- BGH, 02.10.2012 - XI ZR 216/12
Bestellung eines Notanwaltes für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei …
Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412; Senatsbeschluss vom 3. Februar 1998 - XI ZR 213/97, Umdruck S. 3 f.).